Der Architekt als Projektsteuerer

Entscheidet sich der Bauherr für einen klassischen Neubau oder Umbau unter der Beteiligung eines Architekten, so befindet er sich in einer besseren Position, als zuvor:

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Einerseits herrscht nun ein 4-Augen-Prinzip bei allen Entscheidungen vor, was die Qualität der Entscheidungen-, sowie die handwerkliche Umsetzung der Vergabeeinheiten (Aufträge) wesentlich verbessert. Andererseits ist weiterhin das Vertrauen und die Chemie zwischen dem Bauherr und “seinem” Architekt eminent wichtig. Für alle Fälle hat der Architekt aber wenigstens eine Berufshaftpflicht. Sollte also ein Leistungsbild richtig schief gehen, so gibt es (aus Sicht des Bauherren) wenigstens jemanden, der einem lieber hilft, als dass er zahlt.

Nicht zuletzt ist es für den Bauherren auch eine riesige Arbeitserleichterung, wenn ihm jemand zur Seite steht.

Doch was ist in dem Falle, wenn es keinen Architekt gibt, da nichts geplant wird?